Leistungen
Koordination gemäß Baustellenverordnung (SiGeKo)
Aus der 1998 erlassenen Baustellenverordnung ergeben sich für Bauherren besondere Pflichten im Arbeitsschutz, welche wir gerne für Sie übernehmen.
Im Rahmen einer "Koordination-gemäß-Baustellenverordnung" oder "Fachkraft-für-Arbeitssicherheit" oder aber einer ganz "individuellen Beratung / Baubetreuung"
unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Umsetzung der Ihnen gestellten Aufgaben im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz in der Baubranche.